Gemäß § 9 des Psychologengesetzes (2013) darf die postgraduelle Ausbildung zur Klinischen Psycholog:in nur beginnen, wer „die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens (..)“ der theoretischen Ausbildungseinrichtung vorgewiesen hat. Das Gutachten darf dabei nicht älter als ein Jahr sein, um von der Ausbildungseinrichtung anerkannt zu werden.
Im Rahmen eines Anamnesegesprächs und einer darauf folgenden testpsychologischen Untersuchung werden Persönlichkeitsmerkmale sowie wichtige Aspekte für Ausübung des Berufs erfasst (Dauer ca. 1,5 bis 2 Stunden).
Das Gutachten wird Ihnen bis spätestens eine Woche nach dem Termin zugestellt und ist privat zu bezahlen. Die Kosten dafür sind steuerlich unter den Werbungskosten absetzbar.
Kosten: pauschal €180,-