Psychologie: Die Berufsbezeichnung “Psycholog:in” ist gesetzlich geschützt und setzt ein Bachelor- und Masterstudium der Studienrichtung Psychologie voraus. Als Psycholog:in darf man lediglich psychologische Beratung, nicht jedoch psychologische Diagnostik oder Behandlung anbieten.
Klinische Psychologie: Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung “Klinische Psycholog:in” setzt neben dem abgeschlossenen Studium der Psychologie eine mehrjährige postgraduelle Fachausbildung inklusive Selbsterfahrung und Supervision, sowie die Eintragung in die Liste der Klinischen Psycholog:innen beim Bundesministerium für Gesundheit voraus. Die Fachausbildung besteht aus einem Theorieteil (3 Semester) und einem Praxisteil mit klinischem Setting (ca. 2000 Stunden).
Für die Ausübung des Berufes der Klinischen Psychologie gelten Verpflichtungen laut Psychologengesetz 2013, welche beispielsweise die Verschwiegenheitspflicht sowie die Fortbildungspflicht beinhalten. Das Hauptgebiet von Klinischen Psycholog:innen ist die Diagnostik und Behandlung von Menschen mit psychischen, psychosozialen und psychosomatischen Belastungen und Erkrankungen. Ein Kriterium für die Ausübung des Berufes ist es, ausschließlich wissenschaftlich fundierte Methoden anzuwenden.
Psychotherapie: Die Berufsbezeichnung “Psychotherapeut:in” dürfen österreichweit nur Personen führen, welche eine nach dem Psychotherapiegesetz festgelegte Ausbildung absolviert haben. Diese Ausbildung besteht aus dem psychotherapeutischen Propädeutikum und dem Fachspezifikum (Spezialisierung auf eine Therapierichtung) und inkludiert neben der mehrjährigen theoretischen Ausbildung Praxisstunden, Selbsterfahrung und Supervision. Psychotherapeut:innen fokussieren sich auf die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Erkrankungen.
Psychiatrie: Psychiater:innen sind jene Personen, die ein Medizinstudium und im Anschluss eine fachärztliche Ausbildung für Psychiatrie absolviert haben.
Der wichtigste Unterschied zwischen Psychiater:innen und den genannten Berufen ist, dass nur Psychiater:innen Medikamente verschreiben dürfen. Psychiater:innen sind somit ebenfalls auf die Diagnostik und Behandlung von psychischen Erkankungen spezialisiert, wobei in der Behandlung oftmals Medikamente eine zentrale Rolle spielen. Ihre beruflichen Verpflichtungen sind im Ärztegesetz geregelt.
Es ist zu betonen, dass die Berufsbilder zahlreiche Schnittstellen aufweisen und eine kooperative Zusammenarbeit im Interesse des Wohlbefindens der Klient:innen unabdingbar ist.